Sie können einen wichtigen Beitrag leisten

Teilnehmen

Rund 40 Prozent aller Menschen leiden im Laufe ihres Lebens unter einer psychischen Erkrankung. Darunter sind auch schwere Erkrankungen wie psychotische Störungen, bipolare Störungen, schwere Depressionen und die Borderline-Persönlichkeitsstörung. Die Suche nach angemessenen Behandlungsangeboten gestaltet sich jedoch nicht immer einfach. Vielleicht haben Sie selbst auch schon erfahren, wie herausfordernd es sein kann, professionelle Unterstützung bei psychischen Beschwerden zu finden.

Mit Ihrer Hilfe möchten wir das ändern. Durch Ihre Teilnahme an der MAKO-Studie können sie dazu beitragen, Risiken für unsere Gesundheit besser zu verstehen und das Behandlungsangebot in Mannheim zu verbessern. Jede(r) Einzelne trägt einen wichtigen Teil dazu bei, diesem Ziel näher zu kommen!

Wer kann teilnehmen?

Die MAKO-Studie gliedert sich in zwei Teile.

Erster Teil: „Inzidenzstudie“: Sie können hierteilnehmen, wenn Sie

  • erstmals in Ihrem Leben an einer schweren psychischen Erkrankung leiden (dazu gehören Psychotische Störungen, Bipolare Störung, Manie, schwere Depression, Borderline-Persönlichkeitsstörung),
  • in Mannheim wohnen und
  • zwischen 14 und 64 Jahren alt sind.

Zweiter Teil: „Kohortenstudie“: Sie können hier teilnehmen, wenn Sie

  • psychisch gesund sind,
  • sich gestresst fühlen,
  • Schwierigkeiten im Umgang mit Gefühlen haben oder
  • leichte bis mittelschwere Symptome einer psychischen Erkrankung aufweisen,
  • in Mannheim wohnen und
  • zwischen 14 und 35 Jahren alt sind.

Wie können Sie teilnehmen?

Melden Sie sich bei uns!
Sie erreichen das Studienteam unter: Tel. 0621 1703 – 1932
mako-studie@zi-mannheim.de

Warum sollten Sie teilnehmen?

  • Gemeinsam etwas bewegen: Ihre Teilnahme ermöglicht es uns, bedeutende Erkenntnisse zu gewinnen, die zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Mannheim beitragen
  • Ihre Stimme zählt: Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder nicht – Ihre Erfahrungen und Ihre Perspektive sind entscheidend für unsere Forschung.
  • Aufwandsentschädigung: Je nach Umfang Ihrer Teilnahme können Sie eine Aufwandsentschädigung von 20 bis maximal 340 Euro erhalten.